Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1: Teilnahme:
1. Nur Hunde mit gültigem Impfschutz und gültiger Haftpflichtversicherung können bei uns teilnehmen. Auf Verlangen hat der Kunde die notwendigen Papiere wie Impfpass, Meldebescheinigung, und Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
2. Der Kunde versichert ebenso mit der Unterschrift des Vertrages, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Auch über Chronische Krankheiten ist der Trainer rechtzeitig bzw. vor Ausbildungsbeginn zu informieren.
3. Über den bestehenden Gesundheitszustand des Hundes sowie Gesundheitliche Veränderungen ist der Trainer bzw. die Hundeschule Outdogs zu informieren.
4. Sollte sich das Aggressivitätsbild oder die Ängstlichkeit des Hundes verändern, so muss ebenfalls der Trainer bzw. die Hundeschule Outdogs rechtzeitig informiert werden.
5. Es obliegt dem Trainer den Hund in eine Gruppe zu integrieren, wobei der Kunde hier keine Forderung stellen kann.
6. Da hierbei die Verantwortung dem Trainer obliegt, hat er das Recht, einen Kunden mit seinem Hund aus der Stunde zu verweisen bzw. ihn in eine andere Gruppe einzugliedern.
7. Das Training kann nur bei unzumutbarem Wetter vom Trainer abgesagt werden, wobei ein neuer Termin vereinbart wird. Bei Dauerregen oder Eisglätte findet jedoch kein Longier Kurs statt, da das Risiko einer Verletzung für die Hunde zu groß ist. Die übrigen Kurse finden bei jedem Wetter statt.
8. Der Trainer ist rechtzeitig über die Läufigkeit einer Hündin zu informieren. Dieser entscheidet über die Teilnahme eines Kurses/Unterricht.
9. Der Erfolg des jeweiligen Kurses der Hundeschule Outdogs setzt eine Mitwirkung bzw. eine Mitarbeit des Kunden voraus. Die Leistung der Hundeschule Outdogs bezieht sich auf Vermittlung von theoretischen Hintergrundwissen, praktischen Hinweisen, praktischen Training und Übungen sowie der Beratung und Information zu dem Thema Hund.
10. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.
§2: Bezahlung:
1. Vor Beginn des jeweiligen vertraglich vereinbarten Kurses, sind die Gebühren auf das Konto der Hundeschule Outdogs (Kontodaten können Sie dem Impressum entnehmen) zu überweisen bzw. einzuzahlen. Auch eine Barzahlung ist gegen Quittung möglich.
2. Die jeweilige Höhe der Kursgebühr hängt von der Art und Umfang des Angebotes ab und ist auf der Webseite der Hundeschule Outdogs zu entnehmen bzw. direkt zu erfragen.
3. Der Anspruch auf die jeweilige Leistung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung auf unserem Konto bzw. sofort bei Barzahlung.
§3: Rücktritt:
1. Bei Rücktritt durch den Kunden vom Vertrag, egal aus welchen Gründen, werden keine Gebühren zurückerstattet.
2. Termine gelten nach Vereinbarung als verbindlich. Kann der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen, so muss er diesen mindestens 24Stunden vorher absagen. Sollte dies nicht geschehen behält sich die Hundeschule Outdogs das Recht vor, die Teilnahmestunde voll zu berechnen.
3. Eine Verspätung des Kunden zur vereinbarten Übungsstunde geht zu seinen Lasten und berechtigt nicht zur Minderung der Vergütung.
§4:Garantie:
1. Die Hundeschule Outdogs bzw. der jeweilige Trainer übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles.
2. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden, sowie den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seiner körperlichen Voraussetzung orientieren.
3. Der Kunde wurde darüber belehrt, dass die gelernten Methoden nur dann zum Erfolg kommen können, wenn er sie auch außerhalb der Trainingseinheiten konsequent umsetzt.
4. Die Hundeschule Outdogs übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Haftschäden oder Vermögensschäden, welche durch Anwendung und Ausübung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen, sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
5. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt.
6. Die Hundeschule Outdogs übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Wirksamkeit der innerhalb der Trainingsstunde vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach besten Wissen und Gewissen zu vermitteln.
7. Beanstandungen bezüglich einer Trainingsstunde, sind der Hundeschule Outdogs bzw. dem verantwortlichen Trainer sofort nach der jeweiligen Übungsstunde mitzuteilen. Erfolgt dies nicht sofort, verfällt der Anspruch auf Geltendmachung. 8. Die Hundeschule übernimmt keine Garantie für den Erfolg des jeweiligen Kurses.
§5: Rechtsstand:
1. Jegliche Änderungen, Ergänzung oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand aus dem Vertrag ist Bremerhaven (Bremen).
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
4. Der volljährige Teilnehmer haftet für alle mitgebrachten Begleitpersonen insbesondere für Kinder.
5. Die Hundeschule Outdogs übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch die Begleitpersonen verursacht werden. Dies gilt auch außerhalb des Trainingsgeländes. Der oder die Teilnehmer trägt für mitgebrachte Kinder und Begleitpersonen Sorge, so dass diese nicht zu Schaden kommen.
§6: Einverständnis:
1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Fotos oder Videoaufzeichnungen, welche die Hundeschule Outdogs vom Kunden oder deren Hund oder Hunde erstellt, verwendet und auf öffentlichen Veranstaltungen bzw. auf der Homepage gezeigt werden dürfen.
2. Das Copyright der Aufnahmen ist nur der Hundeschule Outdogs vorbehalten.
3. Kein Teil der Unterlagen der Hundeschule Outdogs darf in irgendeiner Form vervielfältigt oder verbreitet werden.
- §7: Welpenschule
Die Welpenschule kann je nach Rasse schon mit der 8.Woche begonnen werden. Der erste Impfschutz ist ausreichend. Wenn die Welpen von einem seriösen Züchter stammen und einmal geimpft sind, reicht der Schutz in der Regel aus, um gesund und munter durch die ersten Wochen bis zur nächsten Impfung zu kommen.