Hundeführerschein für Niedersachsen2023-09-18T15:43:30+02:00

Sachkundeprüfung gem. § 3 Abs. 3 NHundG für Niedersachsen (Hundeführerschein)

Ablauf

Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Sie umfasst 35 Simple-Choice-Fragen mit jeweils 7 Fragen aus 5 Fachgebieten, für deren Beantwortung 45 Minuten angesetzt sind.

Der praktische Teil muss nicht zwangsläufig mit dem eigenen Hund abgelegt werden, ist aber empfehlenswert.

Die praktische Prüfung besteht aus 11 Prüfungssituationen. Geprüft werden die Situationen im ablenkungsarmen Bereich und im verkehrsöffentlichen Raum.

a) Ablenkungsarmer Bereich/Grünanlage

– Handling am Hund (Prüfling kontrolliert Zähne, Ohren, Pfoten)

– Kontrolliertes Gehen an der Leine

– Sitz oder Steh oder Platz oder Bleib

– Kommen auf Ruf

– Begegnung mit z.B. Joggern, Skatern…

– Begegnung mit anderen Personen, z.B. Spaziergängern, Menschengruppe…

– Begegnung mit anderen Hunden

b) Verkehrsöffentlicher Raum

– Gehen an stärker befahrener Straße

– Überqueren einer stärker befahrenen Straße

– Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen…

– Begegnung mit anderen Personen/Menschengruppe

Der praktische Teil der Prüfung kann erst nach Bestehen des theoretischen Teils absolviert werden.

Für die Teilnahme an der praktischen Prüfung muss der Hund über einen gültigen Impfschutz und Haftpflichtversichert sein. Die Identität des Hundes muss über die Chipnummer nachgewiesen werden.

Theoretischer Teil (Computergestützt): 55 €

Praktischer Teil: 65 €

Termin nach Absprache: 01520/9049592 oder outdogsinfo@gmail.com

Absolventen des Junghundekurses bekommen 15 € Rabatt auf den praktischen Teil.

Pruefungsordnung Theoretische Pruefung

Prüfungsordnung Praktische Prüfung

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